Mittwoch, 21. oktober 2009
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Over the Counter = OTC - OTC-Markt / Seconde marché
Aktien, die die Zulassungsbestimmungen für amerikanische Börsen nicht erfüllen, kommen in den OTC-Markt und werden "Over the Counter" (über den Bankschalter) gehandelt. "Over the Counter" ist also
eine amerikanische Bezeichnung.
In Frankreich nennt man den OTC-Markt "Seconde marché".
Außerbörslicher Handel
In Deutschland wird der OTC-Handel mit "außerbörslicher Handel" bezeichnet. Dabei ist zu beachten, dass der außerbörsliche Handel
- sowohl mit Wertpapieren, die zum Handel an Börsen nicht zugelassen sind (bzw. deren Zulassung nicht beantragt wurde),
- als auch mit börsennotierten Wertpapieren stattfinden kann.
Börsennotierte Wertpapiere werden im außerbörslichen Handel vor und nach den ordentlichen Börsenzeiten aber auch parallel dazu gehandelt.
von Wolfgang Molzahn
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veröffentlicht in: Börsenlexikon
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